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Mein Honorar beträgt 132 CHF pro Stunde.

 

Haben Sie Verständnis, dass Termine, die nicht 24h vorher abgesagt oder vergessen werden, zu 100% (nicht über die Krankenkasse) verrechnet werden.

Die Abrechnung wird pro 5 Minuten gemacht (wird von Krankenkasse so verlangt).

Sie erhalten mit der Abrechnung ein Rückforderungsformular. Darauf wird nicht 1 x 60 min Naturheilkunde stehen sondern 3 x 5 min Anamnese

4 x 5 min Phytotherapie usw.  

Das Rückforderungsformular schicken Sie der Krankenkasse, bei der Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, ein. Ihre Krankenkasse vergütet Ihnen die Behandlung entsprechend Ihres Zusatzversicherungsvertrags.

Allgemein gilt:

Krankenkasse ist Sache des Patienten/ der Patientin.

Klären Sie vor dem Termin folgendes bei Ihrer Krankenkasse ab:

  • Welche Methoden werden übernommen, wenn Sie bei mir in Behandlung sind

  • Wieviel zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse von den 132 CHF pro Stunde

  • Wieviel zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse pro Jahr

Ich bin mit folgenden Methoden beim EMR registriert:

  • Nr. 131 Naturheilkundiche Praktiken NHP (Naturheilpraktiker)

  • Nr. 218 Diätetik (NHP)

  • Nr. 219 Ausleitende Verfahren (NHP)

  • Nr. 220 Hydrotherapie (NHP)

  • Nr. 145 Phytotherapie, westliche

  • Nr. 221 Massagepraktiken (NHP)

  • Nr. 81   Fussrefelxzonen-Massage

  • Nr. 102 Klassische Massage

  • Nr. 1005 APM (Akupunkturmassage-Therapie)

 

Die Krankenkassen EGK und Visana orientieren sich nicht am EMR. Sie prüfen die Naturheilpraktiker selbst. Bei Ihnen bin ich ebenfalls anerkannt.

Achtung: Die Concordia akzeptiert nur NaturheilpraktikerInnen, die in einem spezifischen Verband sind. Diese Krankenkasse sieht mich als Therapeutin an, weil ich in einem anderen Verband bin. Für Sie heisst das, dass Ihnen pro Jahr weniger vergütet wird als bei den anderen Krankenkassen.

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